Es hat sich bereits seit längerem abgezeichnet, dass es immer schwieriger werden wird, als gesetzlich versicherter Patient von den Ärzten mit entsprechenden Verordnungen versorgt zu werden. Die Gründe hierfür liegen in der Budgetierung seitens der Krankenkassen. Wie Sie meiner Vita entnehmen können, habe ich 2013 die Prüfung zum Heilpraktiker abgelegt, was mich dazu befugt, Therapien auch ohne Rezept vom Arzt anzubieten. Leider werden Therapien ohne Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet.
Andererseits ergeben sich im privaten Selbstzahlerbereich auch weitere therapeutische Möglichkeiten wie beispielsweise viscerale osteopathische oder auch neuraltherapeutische Behandlungen, die im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung auf Rezept nicht abgegeben werden dürfen, da sie keine physiotherapeutische Kassenleistung darstellen.
Qualifikationen Alexander Noack: